GVO Beratung


WORUM GEHT ES ? 

 

Am 27. Mai 2010 hat die EU-Kommission die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nr. 461/2010 über die Anwendung von Artikel 101 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nebst Leitlinien erlassen.Die Ver-ordnung ist zum 1.6.2010 in Kraft getreten. Für Autohäuser und Werkstätten erge-ben sich daraus einige Änderungen, die es zu beachten gilt. Besonders betroffen sind marken- gebundene Autohäuser bezüglich der neuen Regelungen zum Neuwagenvertrieb ab dem 1.06.2013. 

 

Die GVO hat auch Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Betriebes. Alle GVO Themen die etwas mit dem Bereich Bau und/oder Energie zu tun haben, werden von NETZWERK MANAGEMENT kompetent abgedeckt und können in eine energetische Baubegleitung eingebunden werden.