AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( AGB )

 

für die Erbringung von Analyse-, Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Umsetzungsleistungen durch NETZWERK MANAGEMENT GMBH und NETZWERK MANAGEMENT AKU GMBH & CO. KG , nachfolgend "Netzwerk" genannt.

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen "Netzwerk" und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Analyse-, Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Umsetzungsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

2. LEISTUNGSUMFANG

 

Die durch "Netzwerk" zu erbringenden Dienstleistungen, evtl. besondere Aufgabenstellungen, Anforderungen oder Vorgehensweisen sind in der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien und / oder der vom Auftraggeber schriftlich gegenge-zeichneten Auftragsbestätigung geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der zu erbringenden Dienstleistung, der Aufgabenstellung oder Vorgehensweise bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

3. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

 

"Netzwerk" ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse des Auftraggebers, die dieser als solche ausdrücklich bezeichnet hat, vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt für alle Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, die " Netzwerk" im Rahmen seiner vereinbarten Dienstleistungen für den Auftraggeber einsetzt.

 

4. MITWIRKUNGSPFLICHT UND SONSTIGE PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS 

 

Der Auftraggeber unterstützt die zur Erfüllung der Dienstleistungen erforderlichen Tätigkeiten von "Netzwerk". Er ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Dienstleistungen zu fördern. Der Auftraggeber stellt dazu alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie angefragte Auskünfte fristgerecht und vollständig zur Verfügung. Werden Dienstleistungen vereinbarungsgemäß vollständig oder in Teilen im Betrieb des Auftraggebers abgewickelt, so schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung bzw. des Werkes erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber notwendige Zugänge und Arbeitsräume für die Mitarbeiter von "Netzwerk" ausreichend zur Verfügung stellt sowie eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern von Das Netzwerk während der vereinbarten Arbeitszeiten zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von "Netzwerk" im Rahmen der Dienstleistung gefertigte Unterlagen, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen von "Netzwerk" im Rahmen der Dienstleistung Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei "Netzwerk". 

 

5. UNTERLASSEN DER MITWIRKUNGSPFLICHTEN 

 

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht so ist "Netzwerk" nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. "Netzwerk" behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung der Bes-timmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben die Ansprüche von " Netzwerk" auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn "Netzwerk" von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht

 

6. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ 

 

Die Haftung von "Netzwerk" auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 6 beschränkt. "Netzwerk" haftet unbeschränkt für die Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Das Netzwerk oder eines seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet "Netzwerk" unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet "Netzwerk" nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhal-tung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch das Zehnfache der vereinbarten Vergütung. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet "Netzwerk" nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Soweit die Haftung von "Netzwerk" nach dieser Ziffer 6 beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

7. HÖHERE GEWALT 

 

Ereignisse höherer Gewalt, die "Netzwerk" die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen "Netzwerk", die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und un-verschuldet sind. 

 

8. KÜNDIGUNG

 

Für eine vorzeitige Kündigung des Auftragsverhältnisses und deren Rechtsfolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

9. RÜCKTRITT

 

Wird "Netzwerk" die Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung durch von keiner Partei zu vertretenden Umstände, insbesondere von keiner Partei zu vertretende Maßnahmen Dritter, unmöglich, so hat "Netzwerk" das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist "Netzwerk" berech-tigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, es sei denn, sie stellen für den Auftraggeber keinen wirtschaftlichen Wert dar.

 

10. VERGÜTUNG, REISEKOSTEN UND FÄLLIGKEIT 

 

Reisekosten werden zum tatsächlichen Aufwand abgerechnet, mit Ausnahme von Reisekosten bei Kfz-Nutzung, diese werden pauschal mit € 0,50 je Fahrtkilometer abgerechnet. Angefallene und belegte Kosten für Übernachtungen und die Inanspruchnahme üblicher Verkehrsmittel sind vom Auftraggeber zu erstatten. Fälligkeiten von Vergütungen und sonstigen Kosten sind gesondert zu vereinbaren. Ist keine Fälligkeit vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang ohne Abzüge und unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts zu bezahlen. Aufrechnungen sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig. . Vergütungen sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Auslagen, usw.) verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer.

 

11. GEWÄHRLEISTUNG

 

"Netzwerk" haftet nicht für Zusicherungen von Lieferanten zur technischen Leistungsfähigkeit oder sonstigen Beschaffenheit ihrer Produkte. Für einen daraus entstehenden Schaden haftet "Netzwerk" nicht. 

 

12. NUTZUNGSRECHTE

 

Der Auftraggeber erwirbt nur für sich selbst das Recht zur Nutzung der im Rahmen der Dienstleistung erzielten Projektergebnisse. Es handelt sich dabei nicht um ein ausschließliches Nutzungsrecht. Der Auftraggeber darf deshalb nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch "Netzwerk" die für ihn erbrachte Leistung Dritten zugänglich machen. Das Urheberrecht sowie sonstige Nutzungsrechte verbleiben bei "Netzwerk".

 

13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT UND SONSTIGES 

 

Erfüllungsort ist Hamburg.

Alle Änderungen oder Ergänzungen zu dem Vertrag zwischen "Netzwerk" und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 

Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für Hamburg zuständige Gericht vereinbart. 

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages mit dem Auftraggeber unwirksam oder nichtig, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Stand: November 2020